Herzlich willkommen beim Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf

Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien

Per 1.  Januar 2020 haben nachstehende Gemeinden im Bezirk Dielsdorf Aufsicht und Bewilligung von privaten Kitas und die Aufsicht über meldepflichtige Tagesfamilien per Leistungsvereinbarung dem Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf übertragen:

 

Bachs, Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Neerach, Niederhasli, Niederwenigen, Otelfingen, Oberweningen, Regensdorf, Rümlang, Schöfflisdorf, Stadel, Steinmaur, Weiach.

 

Sofern Sie eine Kita in einer nicht oben aufgeführten Gemeinde im Bezirk Dielsdorf führen bzw. eröffnen möchten oder sofern Sie als Tagesfamilie der Meldepflicht unterliegen, dann nehmen Sie direkt mit Ihrer Gemeinde Kontakt auf.

Informationen

Für Kitas – wichtig zu wissen!

Per 1. August 2020 ist das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie der Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TaK) in Kraft.

Wichtiger Hinweis: Eine Regelgruppe hat neu höchstens zwölf Plätze (zuvor elf). Kitas, die auf eine oder mehrere Gruppen auf einen zwölften Platz erweitern möchten und über eine laufende Bewilligung gestützt auf bisheriges Recht verfügen, müssen eine Bewilligungsanpassung per Gesuch bei der Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien beantragen, sofern sie bereits vor dem Zeitpunkt der regulären Bewilligungserneuerung ihre Gruppe/Gruppen auf den zwölften Platz erweitern möchten. Bewilligungsanpassungen erfolgen nach neuem geltenden Recht (vgl. KJHG, Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. November 2017, Abs. 2)

 Eine Bewilligungspflicht besteht, wenn ein Betrieb (Kita) gegen Entgelt wöchentlich während mindestens 25 Std. Betreuungsdienste und regelmässig sieben oder mehr Plätze für Kinder im Vorschulalter anbietet.


Bewilligung einer Kita:
Möchten Sie in einer der aufgeführten Gemeinden im Bezirk Dielsdorf eine Kita eröffnen, so reichen Sie der Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien drei Monate* vor der geplanten Eröffnung ein Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen ein.

 Erneuerung der Bewilligung: Ihre vierjährige Bewilligung läuft aus und Sie möchten diese verlängern? Reichen Sie drei Monate* vor Ablauf der Bewilligungsdauer ein Gesuch um Bewilligungserneuerung mit den aktuellen relevanten Unterlagen ein. Dazu zählen alle Unterlagen, die seit der letzten Aufsicht aufgrund von Änderungen aktualisiert wurden (z.B. Konzeptanpassungen).

 Anpassung der Bewilligung bei Änderungen: Zur Anpassung der Bewilligung kommt es, wenn sich innerhalb der vierjährigen Bewilligungsdauer die Rahmenbedingungen, für welche die Betriebsbewilligung erteilt wurde, ändern. Hierzu zählen insbesondere Änderungen betreffend die Anzahl Plätze, wesentliche Veränderungen der Räumlichkeiten oder die Verlegung des Angebots innerhalb derselben Gemeinde (bei einer Verlegung des Angebots in eine andere Gemeinde ist aufgrund der neuen Zuständigkeit eine Neubewilligung erforderlich).  Die Bewilligungsanpassung ist per Gesuch drei Monate* vor der Änderung zu beantragen und mit allen relevanten Unterlagen, die mit der Anpassung einhergehen einzureichen.

 Reguläre Aufsicht: Alle zwei Jahre wird die reguläre Aufsicht durchgeführt. Alle vier Jahre fällt sie mit der Bewilligungserneuerung zusammen. Das Aufsichtsverfahren dient zur Überprüfung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind. Dafür sind der Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien drei Monate* vor der anstehenden Aufsicht relevante Unterlagen einzureichen. Insbesondere zählen dazu alle Unterlagen, bei denen sich seit der letzten Aufsicht Änderungen ergeben haben.

 Ausserreguläre Abklärung: Erhält die Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien Hinweise auf mögliche Missstände in einer Kita, klärt sie diese ab. Sollten sich die Mängel bestätigen, werden Auflagen zur fristgemässen Behebung verfügt.

*Fehlen Unterlagen, gilt das Gesuch als nicht rechtzeitig eingereicht

 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Die entsprechenden Formulare und Links finden sie unter Downloads / Links.

Für Tagesfamilien – wichtig zu wissen!

Per 1. August 2020 ist das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie der Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TaK) in Kraft.

Meldepflichtig ist eine Familie dann, wenn

eine Familie regelmässig Kinder unter 12 Jahren betreut und
höchstens sechs Plätze* angeboten werden.

Abgrenzung zur Bewilligungspflicht: Wer mehr als sechs Plätze und für wenigstens ein Kind während mindestens 25 Stunden pro Woche Betreuungsdienstleistungen anbietet, unterliegt der Bewilligungspflicht als Kita.

Eine Meldepflicht gilt für die Tagesfamilie, nicht für das einzelne Betreuungsverhältnis. Wenn mehrere Personen an der Betreuung beteiligt sind (beispielsweise Eheleute), müssen sie sich gemeinsam als Tagesfamilie melden.

Zu beachten: Die Meldung hat innerhalb von drei Monaten seit Aufnahme der meldepflichtigen Tätigkeit zu erfolgen.

Hinweis: Bei der Ermittlung der belegten Plätze sind mitzuzählen

Kinder aus dem Verwandten oder Bekanntenkreis, die gegen Entgelt betreut werden
Kinder, die sich lediglich zum Mittagessen bei der Tagesfamilie aufhalten
Pflegekinder, die in der Tagesfamilie betreut werden.

Nicht als Tageskinder gelten hingegen

eigene Kinder
Kinder, welche auf Besuch weilen.

Dauer der Betreuung sowie Übernachtung in der Tagesfamilie: Die regelmässige Betreuung eines Kindes in einer Tagesfamilie darf 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten und während höchstens drei Nächten pro Woche erfolgen. Ab 61 Stunden oder vier Übernachtungen pro Woche ist stets eine Bewilligung als Pflegefamilie (Art. 4 PAVO) bzw. als Angebot der Heimpflege (Art. 13 Abs. 1 Bst. a PAVO) nötig, auch wenn das betroffene Kind zwischen den Übernachtungen Zeit mit seinen Eltern oder Personen aus deren Umfeld verbringt.

Vorgehen bei Meldepflicht

Das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig ausfüllen und unterzeichnen.

Der Meldung sind folgende Auszüge aus dem Strafregister beizulegen und nach Ablauf einer Vierjahresfrist stets neu einzureichen:

je einen aktuellen Privat- und Sonderprivatauszug der Betreuungsperson und von sämtlichen weiteren volljährigen Hausgenossinnen/Hausgenossen  und

einen aktuellen Sonderprivatauszug von Minderjährigen, die im Haushalt der Tagesfamilie angestellt sind (z.B. Lernende)

 Hinweis: Kommt eine volljährige neue Hausgenossin oder ein neuer Hausgenosse hinzu, sind die Auszüge innerhalb dreier Monate nachzureichen.

Kinderbelegungsliste: Auflistung aller betreuten Kinder (Vornamen, Alter in Monaten und Betreuungszeiten).

Die vollständigen Unterlagen (unterzeichnetes Meldeformular, Strafregisterauszug/züge, Kinderbelegungsliste) sind auf postalischem Weg beim Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf, Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien, Brunnwiesenstrasse 8a, 8157 Dielsdorf einzureichen.

Wie es dann weiter geht:

Nach Eingang der Unterlagen wird eine Eingangsbestätigung ausgestellt. Innert drei Monaten vereinbart die Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien einen Termin für einen ersten Aufsichtsbesuch (Dauer ca. 1.5 Stunden). Im Anschluss an den Besuch wird eine Aufsichtsbestätigung/verfügung zugestellt. In Folge findet bei weiterhin bestehender Meldepflicht ein jährlicher Aufsichtsbesuch in der Tagefamilie statt.

Die entsprechenden Formulare und Links finden sie unter Downloads / Links.

 

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