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Fachstelle Private Beistandspersonen (PriBe)

Allgemeines

In unserer Gesellschaft gibt es Menschen, die nicht mehr in allen Bereichen für sich sorgen können und Unterstützung brauchen. Wenn diese Hilfe nicht durch freiwillige Beratungsstellen, Familie oder nahestehende Personen gewährleistet werden kann, richtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft ein, um das Wohl der betroffenen Person sicherzustellen. Beistandspersonen können Berufspersonen, Familienangehörige oder Freiwillige (private Beistandspersonen) sein.

Link zum Video ''Was machen private Beistandspersonen?''

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Private Beistandsperson (PriBe)

Auch Sie können als PriBe hilfsbedürftige Menschen begleiten und vertreten. Die Fachstelle PriBe informiert Sie fundiert über Aufgaben und Verantwortung, die mit der Führung einer Beistandschaft verbunden sind. 

Die Beistandsperson übernimmt die Begleitung / Vertretung einer Person, die ihre eigenen Interessen nicht mehr in allen Belangen vertreten kann. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, aber auch erfüllend und lehrreich. Durch die Übernahme einer Beistandschaft leisten Sie einen aktiven und solidarischen Beitrag zum System der sozialen Sicherheit.

 

Fachstelle PriBe

Die Fachstelle rekrutiert Private Beistandspersonen und sorgt für deren systematische Schulung und Weiterbildung. Gleichzeitig bildet die Fachstelle die erste Anlaufstelle bei Fragen oder Schwierigkeiten aller Art bei den von PriBes geführten Beistandschaften.

Voraussetzungen und Aufgaben einer Privaten Beistandsperson (PriBe)

Was braucht es, um eine private Beistandschaft zu übernehmen?

Lebenserfahrung, Aufrichtigkeit und ein rücksichtsvoller Umgang mit Menschen zählen zu den Grundvoraussetzungen. Auch Geduld, Toleranz und Verständnis im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen sind wichtige Eigenschaften für die Übernahme einer Beistandschaft. Ausserdem sind die Fähigkeit, Administration und Zahlungsverkehr sorgfältig zu erledigen, gefragt.

Von Gesetzes wegen werden Sie auf Ihre Eignung hin abgeklärt, da Ihnen Personen anvertraut werden, die aufgrund ihres Schwächezustandes nicht mehr ausreichend selber für ihre Interessen einstehen können. PriBes müssen sich sowohl persönlich als auch fachlich eignen und die notwendige Zeit mitbringen. Die Fachstelle PriBe führt mit Ihnen hierzu ein persönliches Gespräch. Zudem wird von der Fachstelle ein aktueller Straf- und Betreibungsregisterauszug eingeholt.

 

Was sind die Aufgaben einer PriBe?

Die Aufgaben einer PriBe sind so individuell wie die hilfesuchenden 
Personen selbst und unterscheiden sich je nach Art der Beistandschaft.
In der Regel geht es um die persönliche Betreuung der betroffenen Person. Sind Unterstützung in administrativen und finanziellen Angelegenheiten, Zusammenarbeit mit Behörden/Institutionen, Erledigung administrativer/ organisatorischer Aufgaben sowie Rechnungsführung (einfache Buchhaltung) erforderlich, gehören diese Tätigkeiten zu den Kernaufgaben der PriBes.

Wie unterstützt Sie die Fachstelle PriBe?

Die Fachstelle berät Sie kompetent und individuell bei Fragen rund um die Mandatsführung. Sie starten das Mandat mit der Übernahme des Falles und einer persönlichen Einführung in den Aufgabenbereich. Nach zwei bis drei Monaten führt die zuständige Betreuungsperson der Fachstelle PriMa mit Ihnen eine Standortbestimmung durch. Zudem findet jährlich ein Informations- und Erfahrungsaustausch statt. Fragen zur Mandatsführung beantwortet die Fachstelle telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Es werden Vorlagen, Checklisten und Merkblätter bereitgestellt.

 

Entschädigung

PriBes erhalten eine Entschädigung. Diese ist nicht als marktübliche Lohnzahlung zu verstehen, sondern eine Anerkennung für freiwilliges Engagement. Die Entschädigung wird von der KESB in der Regel in Form einer Pauschale festgelegt. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Berichts- und Rechnungsprüfung. Bei der Festlegung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt die KESB den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der persönlichen Betreuung sowie im Bereich der rechtlichen und finanziellen Vertretung (inkl. Buchführung) entstanden ist. Dabei stützt sich die KESB auf die entsprechende kantonale Verordnung, die Empfehlungen der KESB-Präsidien-Vereinigung KPV und die KESB-internen Richtlinien.

Möchten Sie PriBe werden?

Hier finden Sie das Anmeldeformular: 

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Fachstelle PriBe:

Fachstelle private Beistandspersonen (PriBe)
Honeywellplatz 1
8157 Dielsdorf

Tel. 044 855 22 51 - (Mo - Mi)
E-Mail: fachstelle.pribe@sdbd.ch

Weiterbildungen

Wir bieten folgende Weiterbildungsanlässe an:

Einführungsveranstaltung
Referentin:  Odile Ngo Van, Leiterin Fachstelle PriBe 

Datum:  Monatg, 17. November 2025, 16.30 Uhr - ca. 18.30 Uhr
Ort:  KESB Dielsdorf, Honeywell-Platz 1, 8157 Dielsdorf

Anmeldung per Mail oder Telefon bis spätestens 3. November 2025