Kinderraum KITAG v3

Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien

Per 1. Januar 2020 haben diese Gemeinden im Bezirk Dielsdorf die Aufsicht über die privaten Kindertagesstätten und meldepflichtigen Tagesfamilien sowie das Bewilligungserteilungsverfahren per Leistungsvereinbarung dem Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf übertragen:

Bachs, Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Neerach, Niederhasli, Niederwenigen, Otelfingen, Oberweningen, Regensdorf, Rümlang, Schöfflisdorf, Stadel, Steinmaur, Weiach.

Sollten Sie eine Kita in einer nicht oben aufgeführten Gemeinde im Bezirk Dielsdorf führen bzw. eröffnen wollen oder sollten Sie als Tagesfamilie der Meldepflicht unterliegen, dann nehmen Sie bitte direkt mit Ihrer Gemeinde Kontakt auf.

Informationen

Für Kitas – wichtig zu wissen!

Per 1. August 2020 ist das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) sowie der Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien
und Kindertagesstätten (VTaK) in Kraft.

Wichtiger Hinweis: Eine Regelgruppe hat neu höchstens zwölf Plätze
(zuvor elf). Kitas, die auf eine oder mehrere Gruppen auf einen zwölften
Platz erweitern möchten und über eine laufende Bewilligung, gestützt
auf bisheriges Recht, verfügen, müssen eine Bewilligungsanpassung
per Gesuch bei der Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien beantragen,
sofern sie bereits vor dem Zeitpunkt der regulären Bewilligungserneuerung
ihre Gruppe/Gruppen auf den zwölften Platz erweitern möchten.

Bewilligungsanpassungen erfolgen nach neuem geltenden Recht (vgl.
KJHG, Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. November 2017,
Abs. 2).

Eine Bewilligungspflicht besteht, wenn ein Betrieb (Kita) gegen Ent-
gelt wöchentlich während mindestens 25 Std. Betreuungsdienste und
regelmässig sieben oder mehr Plätze für Kinder im Vorschulalter anbietet.

Bewilligung einer Kita: Möchten Sie in einer der aufgeführten Gemeinden
im Bezirk Dielsdorf eine Kita eröffnen, so reichen Sie der Fachstelle Aufsicht
Kitas/Tagesfamilien drei Monate* vor der geplanten Eröffnung ein Gesuch
mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Erneuerung der Bewilligung: Ihre vierjährige Bewilligung läuft aus und Sie
möchten diese verlängern? Reichen Sie drei Monate* vor Ablauf Ihrer
Bewilligung ein Gesuch um Bewilligungserneuerung mit den aktuellen, re-
levanten Unterlagen ein. Dazu zählen alle Unterlagen, die seit der letzten
Aufsicht aufgrund von Änderungen aktualisiert wurden (z. B. Konzept-
anpassungen).

Anpassung der Bewilligung bei Änderungen: Zur Anpassung der Bewilli-
gung kommt es, wenn sich innerhalb der vierjährigen Bewilligungsdauer
die Rahmenbedingungen, für welche die Betriebsbewilligung erstellt wurde,
ändern.Hierzu zählen insbesondere Änderungen betreffend Anzahl Plätze,
wesentliche Veränderungen der Räumlichkeiten oder die Verlegung des 
Angebots innerhalb derselben Gemeinde (bei einer Verlegung des Angebots
in eine andere Gemeinde ist aufgrund der neuen Zuständigkeit eine Neu-
bewilligung erforderlich). Die Bewilligungsanpassung ist per Gesuch drei
Monate* vor der Änderung zu beantragen. Dem Gesuch sind alle relevanten
Unterlagen, die mit der Anpassung einhergehen, beizulegen.

Reguläre Aufsicht: Alle zwei Jahre wird die reguläre Aufsicht durchgeführt.
Alle vier Jahre fällt sie mit der Bewilligungserneuerung zusammen.Das Auf-
sichtsverfahren dient der Überprüfung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen
weiterhin gegeben sind. Dafür sind der Fachstelle Aufsicht KITAS/Tages-
familien drei Monate* vor der anstehenden Aufsicht relevante Unterlagen
einzureichen. Insbesondere zählen dazu alle Unterlagen, bei denen sich seit
der letzten Aufsicht Änderungen ergeben haben.

Ausserreguläre Abklärung: Erhält die Fachstelle Aufsicht KITAS/Tages-
familien Hinweise auf mögliche Missstände in einer Kita, klärt sie diese 
ab. Sollten sich die Mängel bestätigen, werden Auflagen zur fristgemässen
Behebung verfügt.

 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Die entsprechenden Formulare finden sie unter Downloads.

 

*Fehlen Unterlagen, gilt das Gesuch als nicht rechtzeitig eingereicht

Für Tagesfamilien – wichtig zu wissen!

Per 1. August 2020 ist das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie der Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (VTaK) in Kraft.

Meldepflichtig ist eine Familie dann, wenn eine Familie regelmässig Kinder unter 12 Jahren betreut und höchstens sechs Plätze* angeboten werden.

Abgrenzung zur Bewilligungspflicht: Wer mehr als sechs Plätze und für wenigstens ein Kind während mindestens 25 Stunden pro Woche Betreuungsdienstleistungen anbietet, unterliegt der Bewilligungspflicht für Kitas.

Eine Meldepflicht gilt für die Tagesfamilie, nicht für das einzelne Betreuungsverhältnis. Wenn mehrere Personen an der Betreuung beteiligt sind (beispielsweise Eheleute), müssen sie sich gemeinsam als Tagesfamilie melden.

Zu beachten: Die Meldung hat innerhalb von drei Monaten seit Aufnahme der meldepflichtigen Tätigkeit zu erfolgen.

Hinweis: Bei der Ermittlung der belegten Plätze sind mitzuzählen

  • Kinder von Verwandten oder Bekannten, die gegen Entgelt betreut werden
  • Kinder, die sich lediglich zum Mittagessen bei der Tagesfamilie aufhalten
  • Pflegekinder, die in der Tagesfamilie betreut werden

Nicht als Tageskinder gelten hingegen

  • eigene Kinder
  • Kinder, die auf Besuch sind

Dauer der Betreuung sowie Übernachtung in der Tagesfamilie: Die regelmässige Betreuung eines Kindes in einer Tagesfamilie darf 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten und während höchstens drei Nächten pro Woche erfolgen. Ab 61 Stunden oder vier Übernachtungen pro Woche ist stets eine Bewilligung als Pflegefamilie (Art. 4 PAVO) bzw. als Angebot der Heimpflege (Art. 13 Abs. 1 Bst. a PAVO) nötig, auch wenn das betroffene Kind zwischen den Übernachtungen Zeit mit seinen Eltern oder Personen aus deren Umfeld verbringt.

Vorgehen bei Meldepflicht

  • Das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig ausfüllen und unterzeichnen
  • Der Meldung sind folgende Auszüge aus dem Strafregister beizulegen und nach Ablauf einer Vierjahresfrist stets neu einzureichen:
  1. je einen aktuellen Privat- und Sonderprivatauszug der Betreuungsperson und von sämtlichen weiteren volljährigen Mitbewohnerinnen und -bewohnern 
  2. einen aktuellen Sonderprivatauszug von Minderjährigen, die im Haushalt der Tagesfamilie angestellt sind (z.B. Lernende)
  3. Kinderbelegungsliste: Auflistung aller betreuten Kinder (Vornamen, Alter in Monaten und Betreuungszeiten)

Hinweis: Kommt eine volljährige neue Hausgenossin oder ein neuer Hausgenosse hinzu, sind die Auszüge innerhalb dreier Monate nachzureichen.

Die vollständigen Unterlagen (unterzeichnetes Meldeformular, Strafregisterauszug/züge, Kinderbelegungsliste) sind auf postalischem Weg beim Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf, Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien, Brunnwiesenstrasse 8a, 8157 Dielsdorf, einzureichen.

Und so geht es weiter:

Nach Eingang der Unterlagen wird eine Eingangsbestätigung ausgestellt. Innert drei Monaten vereinbart die Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien einen Termin für einen ersten Aufsichtsbesuch (Dauer ca. 1.5 Stunden). Im Anschluss an den Besuch wird eine Aufsichtsbestätigung/verfügung zugestellt. In der Folge findet bei weiterhin bestehender Meldepflicht ein jährlicher Aufsichtsbesuch in der Tagesfamilie statt.

Die entsprechenden Formulare und Links finden sie unter Downloads / Links.

Mitarbeitende Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien

Elisabeth Boss

Leiterin

Links zu Themen der Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien

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