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Fachstelle Private Mandatspersonen (PriMa)

Allgemeines

In unserer Gesellschaft leben Menschen, die nicht mehr in allen Bereichen für sich selber sorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Können diese Menschen die nötige Hilfe nicht bei freiwilligen Beratungsstellen, in der Familie oder bei nahestehenden Personen einholen, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft, um deren Wohl sicherzustellen. Diese Beistandschaften werden entweder von Berufspersonen, Familienangehörigen oder Freiwilligen (als private Mandatsperson PriMa) geführt.

 

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Private Mandatsperson (PriMa)

Auch Sie können als PriMa hilfsbedürftige Menschen begleiten und vertreten. Durch die Fachstelle PriMa werden Sie fundiert über die Aufgaben und die Verantwortung orientiert, die mit der Führung einer Beistandschaft einhergehen.

Die Beistandsperson übernimmt die Begleitung / Vertretung einer Person, die ihre eigenen Interessen nicht mehr in allen Belangen vertreten kann. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, aber auch erfüllend und lehrreich. Durch die Übernahme einer Beistandschaft leisten Sie einen aktiven und solidarischen Beitrag zum System der sozialen Sicherheit.

 

Fachstelle PriMa

Die Fachstelle ist zuständig für die Rekrutierung von privaten Mandatspersonen und für deren systematische Schulung und Weiterbildung. Gleichzeitig bildet die Fachstelle die erste Anlaufstelle bei Fragen oder Schwierigkeiten aller Art bezüglich den von PriMas geführten Beistandschaften.

Voraussetzungen und Aufgaben einer Privaten Mandatsperson (PriMa)

Was sind die Voraussetzungen für die Übernahme einer privaten Beistandschaft?

Lebenserfahrung, Aufrichtigkeit und ein rücksichtsvoller Umgang
mit Menschen zählen zu den Grundvoraussetzungen, die eine Private
Mandatsperson (PriMa) besitzen sollte. Auch Geduld, Toleranz und
Verständnis im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen sind wichtige
Eigenschaften für die Übernahme einer Beistandschaft. Ausserdem
sind die Fähigkeit, Administration und Zahlungsverkehr sorgfältig zu
erledigen, gefragt.

Von Gesetzes wegen werden Sie auf Ihre Eignung hin abgeklärt, da
Ihnen Personen anvertraut werden, die aufgrund ihres Schwäche-
zustandes nicht mehr ausreichend selber für ihre Interessen einstehen
können. Deshalb müssen sich PriMas in persönlicher und fachlicher
Hinsicht eignen sowie die notwendige Zeit aufbringen können. Die
Fachstelle PriMa führt mit Ihnen hierzu ein persönliches Gespräch.
Dazu ist auch ein aktueller Straf- und Betreibungsregisterauszug nötig,
welcher von der Fachstelle PriMa bestellt wird.

 

Was sind die Aufgaben einer PriMa?

Die Aufgaben einer PriMa sind so individuell wie die hilfesuchenden
Personen selbst und unterscheiden sich je nach Art der Beistandschaft.
Sie sind im Errichtungsentscheid der KESB beschrieben. Es geht in der
Regel darum, die persönliche Betreuung der betroffenen Person sicher-
zustellen. Benötigt die betroffene Person Unterstützung in administrativen
und finanziellen Angelegenheiten, sind die Zusammenarbeit mit Behör-
den und Institutionen, die Erledigung von administrativen und organisa-
torischen Aufgaben sowie die Rechnungsführung (einfache Buchhaltung)
zentrale Elemente der Tätigkeit der PriMas.

Wie unterstützt Sie die Fachstelle PriMa?

Die Fachstelle PriMa berät Sie kompetent und individuell bei Fragen rund um die Mandatsführung. Sie starten das Mandat mit der Übernahme des Falles und einer persönlichen Einführung in den Aufgabenbereich. Nach zwei bis drei Monaten führt die zuständige Betreuungsperson der Fachstelle PriMa mit Ihnen eine Standortbestimmung durch. Zudem findet jährlich ein Informations- und Erfahrungsaustauschanlass statt. Gerne beantwortet Ihnen die Fachstelle PriMa telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch Fragen zur Mandatsführung. Sie stellt zudem verschiedene Vorlagen, Checklisten und Merkblätter zur Verfügung.

 

Entschädigung

Als PriMa steht Ihnen eine Entschädigung zu. Diese kann nicht als marktübliche Entlöhnung verstanden werden. Sie ist vielmehr eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Die Entschädigung wird von der KESB in der Regel in Form einer Pauschale festgelegt. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Berichts- und Rechnungsprüfung. Bei der Festlegung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt die KESB den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der persönlichen Betreuung sowie im Bereich der rechtlichen und finanziellen Vertretung (inkl. Buchführung) entstanden ist.

Dabei stützt sich die KESB auf die entsprechende kantonale Verordnung, die Empfehlungen der KESB-Präsidien-Vereinigung KPV und die KESB-internen Richtlinien.

Möchten Sie PriMa werden?

Hier finden Sie das Anmeldeformular: 

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Fachstelle PriMa:

Fachstelle private Mandatspersonen (PriMa)
Honeywellplatz 1
8157 Dielsdorf

Tel. 044 855 22 51 - (Mo - Mi)
E-Mail: fachstelle.prima@sdbd.ch

Anhänge zum Handbuch

Weiterbildungen für PriMas

Wir bieten folgende Weiterbildungsanlässe an:

Krankheits- und Behinderungskosten: Was kann ich bei den Zusatzleistungen geltend machen?
Referent:  Thomas Mattle, Leiter Sozialversicherungen Stadt Uster und Vorstand des Fachverbands Zusatzleistungen des Kantons Zürich

Datum:  Dienstag, 3. September 2024, 17.00 - ca. 19.00 Uhr
Ort:  KESB Dielsdorf, Honeywell-Platz 1, 8157 Dielsdorf

Anmeldung per Mail oder Telefon bis spätestens 14. August 2024

Dankesanlass für Ihre geschätzte Arbeit: Referat "Das neue Erbrecht" und Apéro Riche
Referent:  Marco Vollenweider, stv. Geschäftsführer und Mandatsleiter im Ehe-, Erb- und Sachrecht, Rechts- und Steuerpraxis H. Zumstein AG, 8155 Niederhasli

Datum:  Mittwoch, 6. November 2024, 17.00 Uhr - open End
Ort:  Bezirk Dielsdorf, genauer Ort wird noch bekannt gegeben

Anmeldung per Mail oder Telefon bis spätestens 9. Oktober 2024

Einführungsveranstaltung für neue Beiständinnen und Beistände und Personen, die an der Übernahme eines Mandats interessiert sind
Referentin:  Odile Ngo Van, Leiterin Fachstelle Private Mandatspersonen

Datum:  Dienstag, 3. Dezember 2024, 16.30 - ca. 18.30 Uhr
Ort:  KESB Dielsdorf, Honeywell-Platz 1, 8157 Dielsdorf

Anmeldung per Mail oder Telefon bis spätestens 13. November 2024